top of page

KOSTEN

Die Kostenübernahme unterscheidet sich für Psychotherapie und psychologische Beratung.

Psychotherapie

Ambulante psychologische-psychotherapeutische Behandlungen sind seit dem 1. Juli 2022 Pflichtleistungen der Grundversicherung und werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, abzüglich des Selbstbehaltes und der Franchise. Es wird hierfür eine Anordnung Ihrer behandelnden Ärztin/Ihres behandelnden Arztes benötigt.

Weitere Informationen zum Thema Anordnungsmodell und Vorgehensweise finden Sie im Bereich Downloads in den Dokumenten:

  • Anordnungsmodell Info für Patientinnen/Patienten,

  • Anordnungsmodell Info für Ärztinnen/Ärzte,

  • Anordnung psychologische Psychotherapie Formular für Ärztinnen/Ärzte zum ausfüllen.

 

Auf Wunsch ist Selbstzahlung auch möglich.

Auch Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer psychologischen Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Zusatzversicherung.

 

Tarife

Alle Therapeutinnen der Praxis am Albis verfügen über die Zulassung des Kanton Zürichs und wir arbeiten mit verschiedenen Hausarztpraxen und Psychiaterinnen/Psychiater zusammen. Die Leistungen werden pro Minute zu einem Taxpunktwert von 2.58 (Übergangstarif im Kanton Zürich) direkt der Krankenkasse mit elektronischer Kopie an Sie verrechnet.

 

Im Verhinderungsfall bitten wir Sie, sich bis 24 Stunden vorher abzumelden. Ansonsten wird eine Pauschale von CHF 150 verrechnet (diese muss privat bezahlt werden).

 

Psychologische Beratung / Coaching

Jegliche psychologischen Leistungen, welche nicht der Behandlung einer diagnostizierten psychischen Störung dienen, gelten nicht als Pflichtleistung einer Versicherung. Die Kosten sind privat zu tragen.

Tarife für Selbstzahler, bei Beratungen oder Coaching besprechen Sie bitte jeweils direkt mit Ihrer ausgewählten Therapeutin.

bottom of page